1. Allgemeine Regelungen
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Leadership in Art und seinen Kunden abschließend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, selbst dann, wenn ihnen Leadership in Art nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Sofern der Vertragspartner Kaufmann oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand München.
1.3 Subunternehmer
Leadership in Art darf sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter bedienen. Leadership in Art haftet für die sorgfältige Auswahl und Überwachung von Subunternehmern.
1.4. Änderungsvorbehalt
Leadership in Art ist berechtigt, vor oder während eines Workshops notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen vorzunehmen, soweit diese den Nutzen des angekündigten Workshops für die Teilnehmenden oder die Auftraggebenden nicht wesentlich verändern. Leadership in Art ist berechtigt, die vorgesehenen Referierenden im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
1.5 Haftung
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Leadership in Art haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Leadership in Art oder von Leadership in Art beauftragter Dritter zurückzuführen.
Die gesetzliche Verjährungsfrist bleibt unberührt, es sei denn, eine Verkürzung ist gesetzlich zulässig.
Alle Workshops werden von Leadership in Art nach bestem Wissen und Kenntnisstand vorbereitet. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität von Inhalten sind ausgeschlossen.
2 Offene Workshop-Formate - Leaders Ateliers & Surreal Space
2.1 Anmeldung
Die Anmeldung hat schriftlich per E-Mail zu erfolgen. In der Anmeldung müssen unbedingt der Name der teilnehmenden Person und die E-Mail-Adresse angegeben werden. Der Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der Anmeldung durch Leadership in Art zustande. Ist eine Veranstaltung bereits ausgebucht, wird die Anmeldung in eine Warteliste übernommen. Leadership in Art informiert in der Reihenfolge der Platzierung auf der Warteliste über freiwerdende Plätze.
2.2 Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher MwSt. Soweit nicht anders angegeben, beinhaltet die Teilnahmegebühr die Teilnahme am Workshop. Imbiss, Pausengetränke und -snacks für die Workshoptage werden gestellt. Evtl. anfallende Reise- und Übernachtungskosten sind im Preis nicht enthalten.
2.3 Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr zzgl. gesetzlicher MwSt. ist grundsätzlich vor Beginn des Workshops zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann in Einzelfällen nach Absprache erfolgen. Zahlungen werden per Kreditkartenzahlung akzeptiert. Eine nur zeitweise Teilnahme am Workshop berechtigt nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.
2.4 Stornierung und Absage von Veranstaltungen durch Leadership in Art oder durch Teilnehmende
2.4.1 Vertretung
Teilnehmende können anstelle der angemeldeten Person vor Workshopbeginn ohne zusätzliche Kosten eine vertretende Person benennen.
2.4.2 Stornierung durch Teilnehmende
Für offene Workshop-Formate gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Stornierungen müssen per Mail angefragt werden. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der Anfrage bei Leadership in Art.
2.4.3 Absage von Veranstaltungen durch Leadership in Art
Die Mindestteilnehmerzahl für die Workshops liegt bei 6 Personen. Leadership in Art behält sich vor, Workshops bis spätestens sieben Tage vor dem geplanten Workshoptermin wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl oder aus wichtigen, von Leadership in Art nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Ausfall von Referierenden, höhere Gewalt) abzusagen.
Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall im vollen Umfang erstattet. Weitergehende Kosten Unterkunft werden auf Nachweis bis zu einem Betrag von 70,00 Euro erstattet, sofern sie nicht stornierbar sind.
3 Workshop-Formate für Teams und Unternehmen
3.1 Vergütung
Die Höhe der Vergütung und der Ersatz von Auslagen werden im Vertrag vereinbart. Angegebene Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. sowie zzgl. der Reise- und Übernachtungskosten der Referierenden bei Workshops.
3.2 Stornierung durch Auftraggebende
Für Workshops für Teams und Unternehmen gelten folgende Stornierungsbedingungen:
3.3 Absage von Veranstaltungen durch Leadership in Art
Leadership in Art behält sich vor, Workshops aus wichtigen, von Leadership in Art nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Ausfall von Referierenden, höhere Gewalt) abzusagen. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
3.4 Reisekosten
Als Reisekosten gelten alle Mehraufwendungen, die durch eine Reise unmittelbar verursacht werden. Dazu gehören Fahrtkosten, Übernachtungskosten sowie nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Nebenkosten. Reisekosten werden wie folgt berechnet: Flug per Economy Class, Bahnfahrt 2. Klasse, Kraftfahrzeug 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke. Leihgebühren für Mietwagen, Taxikosten, Übernachtungen und sonstige Spesen werden nach Beleg abgerechnet.
3.5 Rechnungsstellung und E-Rechnung
Leadership in Art stellt Rechnungen grundsätzlich elektronisch als PDF per E-Mail aus. Auf Wunsch kann eine Rechnung in strukturierter elektronischer Form gemäß der gesetzlichen Vorgaben (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) bereitgestellt werden.
Unternehmen mit Sitz in Deutschland sind verpflichtet, Rechnungen in einem elektronischen, strukturierten Format zu empfangen und zu verarbeiten, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Empfänger der Rechnungen sind für die ordnungsgemäße Archivierung nach den geltenden steuerlichen Vorschriften verantwortlich.
Stand: Mai 2025
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